Teilnahmebedingungen

Alle im Tourenprogramm aufgeführten Bergtouren sind Gemeinschaftstouren. Jeder Teilnehmer geht auf eigene Verantwortung mit. Der Tourenführer kümmert sich nur um die Rahmenbedingungen. Er hat die Berechtigung, die angemeldeten Teilnehmer auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen und nicht geeignete Personen zurückzuweisen. Bei wichtigen Entscheidungen, die die Sicherheit der Gruppe betreffen, hat der Tourenführer volle Autorität der Gruppe gegenüber.

Teilnahmeberechtigung

Voraussetzung zur Teilnahme ist die gültige Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein in der Sektion Gersthofen. Mitglieder anderer Sektionen können dann teilnehmen, wenn noch Plätze frei sind. Leistungsfähigkeit Alle Teilnehmer müssen den Anforderungen der jeweiligen Tour so weit gerecht werden, dass sie ohne Risiko für sich selbst und die Gruppe teilnehmen können. Mit entscheidend für die Einstufung der Leistungsfähigkeit ist die Ausschreibung im Programmheft. Die angegebenen Gehzeiten sind dem Charakter der Tour entsprechende Zeiten. Bei widrigen Verhältnissen können sich diese Zeiten deutlich verlängern. Ausrüstung Voraussetzung für die Teilnahme ist eine geeignete Ausrüstung. Im Zweifelsfalle bitte mit dem Tourenbegleiter die Ausrüstung absprechen (siehe auch Ausrüstungsliste).

Haftungsbegrenzungserklärung

Bergsteigen ist eine Risikosportart! Jeder Teilnehmer einer Vereinstour ist sich der vorhandenen Risiken bewusst, die auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der Tourenführer nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Die Teilnehmer erkennen deshalb an, dass der Tourenbegleiter und die Sektion Gersthofen von einer Haftung freigestellt werden, die über den Versicherungsschutz hinausgeht, der im Rahmen der Mitgliedschaft beim DAV sowie für die ehrenamtliche Tätigkeit besteht. Entfernen von der Gruppe führt automatisch zur Abmeldung. Eine Verantwortung des Tourenführers ist dann nicht mehr gegeben. Wir weisen darauf hin, dass Angaben zu den entsprechenden Teilnahmebedingungenjederzeit geändert werden können.

Hinweis zu Foto, Film und Social Media

Mit der Teilnahme an unseren Touren erklärt ihr euch einverstanden mit Bildaufnahmen im Rahmen der Tour sowie einer Verwendung dieser Aufnahmen zum Zweck der öffentlichen Berichterstattung über die Tour oder zum Zweck der Dokumentation. Die Aufnahmen können außerdem veranstaltungsbezogen auf www.dav-gersthofen.de, Social Media (z. B. Facebook) und sonstigen Medien (z. B. myHeimat) verwendet werden. Auf persönlichen Wunsch kann bei solchen Aufnahmen die jeweilige persönliche Abbildung nachträglich unkenntlich gemacht werden bzw. werden wir auf Wunsch das Bild dort wieder entfernen.

Auszug aus der Satzung der Sektion Gersthofen des Deutschen Alpenvereins

§ 4 Satzung der Sektion

Eine Haftung der Sektion für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die, die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches ein zustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

§ 5 Satzung der Sektion

Die gleiche Einschränkung gilt bei Benutzung von Vereinseinrichtungen oder der Teilnahme an Veranstaltungen einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins.